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Parkplatzordnung der
FABRIK SONNTAG GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Parkplatzflächen, der FABRIK SONNTAG GmbH & Co. KG in 79183 Waldkirch: Fabrik Sonntag 2-9, Lange Straße 107-113 und An den Brunnenwiesen. Mit dem Abstellen eines Fahrzeugs auf der gekennzeichneten Parkplatzfläche kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Fahrzeugführer (Nutzer) und der FABRIK SONNTAG GmbH & Co. KG (Nutzungsgeber) zustande.

§2 Gegenstand

Der Nutzer, wenn er Mieter des Unternehmenscampus FABRIK SONNTAG, deren Mitarbeiter, Kunde, Patient, Besucher oder Dienstleister ist, erhält das Recht, den vom jeweiligen Mieter reservierten Parkplatz zu verwenden.
Des Weiteren erhalten Nutzer der E-Ladepunkte, auch wenn sie nicht zu der vorgenannten Nutzergruppe gehören, das Recht die für das Laden von Elektrofahrzeugen bestimmten Stellplätze während des Ladevorgangs zu nutzen.
Eine Nutzung darüber hinaus stellt einen vertragswidrigen Gebrauch dar.

§3 Vertragsschluss

Das Abstellen eines Fahrzeugs (PKW, Motorräder, Fahrräder) auf dem Parkplatz und das Befahren des Privatgrundstückes mit Fahrzeugen (PKW, Motorräder, Fahrräder), Rollern, Rollschuhen, Skateboards und ähnlichen Geräten stellt die Annahme des Nutzungsvertrags zu den in den vorliegenden AGB genannten Bedingungen dar. Der Vertrag gilt damit als geschlossen.

§4 Pflichten des Nutzers

Fahrzeuge (PKW, Motorräder, Fahrräder) dürfen nur auf den dafür  gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Das Fahrzeug ist so abzustellen, dass andere nicht behindert oder gefährdet werden. Das Fahrzeug darf nicht gewerblich oder dauerhaft abgestellt werden.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Arbeits- oder Besuchszwecken beim jeweiligen Mieter.
Es gelten die Regeln der StVO. Fahrzeuge (PKW, Motorräder, Fahrräder) dürfen nur im Schritttempo gefahren werden. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt auch bei Nutzung von Rollern, Rollschuhen, Skateboards und ähnlichen Geräten.

§5 Vertragsstrafe

Bei Verstößen gegen die ausgeschilderten und in den vorliegenden AGB näher erläuterten Nutzungsbedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 € fällig, die dem Nutzungsgeber vollständig zusteht. Diese fällt u. a. an bei:

      • Parken auf von anderen Mietern reservierten Parkplätzen
      • Dauerparken ohne Besuchsnachweis,
      • Parken auf gesperrten Flächen, in Rettungswegen oder in Feuerwehrzufahrten,
      • Parken an E-Ladesäulen ohne diese zum Laden zu nutzen,
      • Überschreiten des Schritttempos,
      • nicht genehmigter gewerblicher Nutzung.

§6 Zahlungsaufforderung und Zahlungsfrist

Die Zahlungsaufforderung erfolgt über einen am Fahrzeug angebrachten Hinweiszettel oder postalisch. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei Nichtzahlung behält sich der Nutzungsgeber die Weiterleitung an ein Inkassounternehmen vor. Zusätzliche Gebühren können entstehen.

§7 Haftung

Der Nutzungsgeber haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, Diebstahl oder höhere Gewalt. Der Nutzer haftet für durch ihn verursachte Schäden an Beschilderung, Bodenmarkierungen und anderen Einrichtungen.

§8 Datenschutz

Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, außer im Falle eines Vertragsverstoßes. Daten werden ausschließlich zur Geltendmachung der Vertragsstrafe verwendet. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO. Details siehe Datenschutzerklärung
https://fabrik-sonntag.de/datenschutzerklaerung/
https://fabrik-sonntag.de/datenschutz-videoueberwachung/

§9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Waldkirch. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Die AGB und Nutzungsbedingungen sind dauerhaft online abrufbar unter:
https://fabrik-sonntag.de/parkplatzordnung